Wenn das Herz
„aus dem Tritt geraten“ ist
Wenn das Herz „aus dem Tritt geraten“ ist, können Herzschrittmacher oder Defibrillatoren dafür sorgen, dass es wieder normal, das heißt regelmäßig und in angemessenem Tempo schlägt. Auch bei bestimmten Formen der Herzschwäche finden diese Implantate ihren Einsatz. Dabei werden kleine elektronische Impulsgeber eingesetzt und 1 bis 3 Elektroden im Herzen verankert. Der Eingriff erfolgt häufig problemlos ambulant und unter örtlicher Betäubung.
Je nachdem, welche Herzrhythmusstörung oder Grunderkrankung vorliegt, stehen verschiedene Behandlungsarten zur Verfügung:
Der natürliche Herzschlag wird von elektrischen Impulsen innerhalb des Herzens gesteuert. Manchmal erfolgen die Impulse zu langsam oder sie werden verzögert weitergeleitet. Die Folgen können Bewusstlosigkeit, Schwindel, Leistungsschwäche und andere Symptome sein. Beim sogenannten Bradykardie-Tachykardie-Syndrom dagegen wechseln sich unregelmäßiges Herzrasen und langsamer Puls ab.
Herzschrittmacher bestehen aus zwei Teilen: aus einem kleinen elektronischen Impulsgeber, der unterhalb des Schlüsselbeins links (oder rechts) eingesetzt wird und einer oder mehreren Sonden (Elektroden), die in unterschiedlichen Abschnitten des Herzens implantiert werden und dort durch Abgabe von elektrischen Impulsen den verlangsamten Herzschlag wieder in natürlicher Abfolge ablaufen lassen bzw.„auf Trab“ bringen.
Die Implantation erfolgt häufig ambulant unter örtlicher Betäubung und ist mit nur geringen Risiken verbunden. Um die Elektroden an der richtigen Stelle zu implantieren, wird der Eingriff unter OP-Bedingungen im Herzkatheterlabor durchgeführt, wo die Lage der Elektroden in der Röntgendurchleuchtung verfolgt werden kann.
Die Lebensdauer von Herzschrittmachern liegt bei 8-12 Jahren, danach ist die Batterie erschöpft. Dann muss der Impulsgeber ausgetauscht werden. Dies erfolgt häufig ambulant. Die im Herzen liegenden Elektroden können meist weiter genutzt werden.
Defibrillatoren werden eingesetzt, wenn das Risiko besteht, daß das Herz gefährlich schnell schlägt, oder „flimmert“. Von der Funktionsweise her besteht kaum ein Unterschied zu einem Herzschrittmacher. Hier wie dort gibt es einen Impulsgeber unter der Haut und Elektroden am Herzen. Der Defibrillator kann zum einen alles, was auch der Herzschrittmacher kann, verfügt aber über die zusätzliche Möglichkeit gefährlich schnelle Herzrhythmusstörungen völlig selbsttätig zu erkennen und zu behandeln. Dies kann durch die Abgabe von für den Patienten unbemerkten Impulsen erfolgen, die die Herzaktion normalisieren können (sog. Überstimulation).
Durch die Möglichkeit der Abgabe von Stromstößen kann er aber auch das lebensbedrohliche Kammerflimmern beenden. Das Herz wird sozusagen elektrisch „auf Null zurückgesetzt“ und der normale Herzschlag kann wieder beginnen.
Die Implantation erfolgt meistens stationär unter örtlicher Betäubung. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kurznarkose zum Testen des Geräts erforderlich. Es werden 1-3 Elektroden im Herzen verankert. Die Haltbarkeit der Geräte liegt bei 5 bis 10 Jahren, dann wird ein Austausch des Impulsgebers erforderlich. Die Nachsorge erfolgt wie bei einfachen Herzschrittmachersystemen ebenfalls ambulant.
Hinter dem Begriff „Kardiale Resynchronisationstherapie“ verbirgt sich eine Behandlungsmethode, die unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung zur medikamentösen Behandlung der Herzschwäche verwendet wird. Angewendet wird diese Therapie, wenn die linke Herzkammer sich „asynchron“, d.h. nicht in allen Wandabschnitten gleichzeitig zusammenzieht. Dadurch wird die Pumpleistung des kranken Herzens nochmals eingeschränkt.
Wenn die Pumpfunktion der linken Herzkammer sehr stark eingeschränkt ist und bestimmte Veränderungen im EKG vorliegen (sog. Linksschenkelblock), wird durch zusätzliche Implantation einer dritten Elektrode(sog. 3-Kammer-System, CRT-D) die Herzleistung und damit die Symptome einer Herzschwäche in vielen Fällen (ca. 70%) verbessert. Die Elektrode muss über die linksseitige Herzvene platziert werden, was große Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert. Die Spezialisten in unserem Ärzteteam verfügen über die hierfür notwendige Expertise.
Bei einer bestimmten Patientengruppe mit ausgeprägter Herzschwäche, die für eine CRT-Therapie nicht infrage kommen oder nicht darauf angesprochen haben, kommt als zusätzliche Möglichkeit der Besserung die Implantation eines CCM-Systems infrage. Diese kann je nach Einzelfall ambulant oder stationär erfolgen. Hierzu ist die Implantation von 2 Elektroden an die Scheidewand der rechten Herzkammer notwendig (dieser Ort wird auch häufig bei der „normalen“ Herzschrittmacherimplantation gewählt). Das Risiko des Eingriffs unterscheidet sich insofern nicht relevant von einer herkömmlichen Herzschrittmacherimplantation und ist insgesamt sehr gering.
Die Erfolgsraten im Sinne einer spürbaren Symptomlinderung liegen etwa im gleichen Bereich wie bei CRT-Systemen, d.h. im Bereich von 70-80% der Patienten.